Ein Glossar: Begriffe und Strukturen der Hochschulbildung – von Karlsruhe bis Europa

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Begriff Definitionen
Abschlussdokumente Bei erfolgreichem Studienabschluss erhalten Absolvent*innen einen Satz Abschlussdokumente gemäß ihrer SPO.
Absolventenbefragung 12-18 Monate nach ihrem Abschluss geben die Absolventinnen und Absolventen eines akademischen Jahrs Rückmeldung zum individuellen Berufsübergang und der beruflichen Weiterentwicklung. Dazu gehören bs…
Akademisches Jahr Das akademische Jahr bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Hochschule ihre Lehrveranstaltungen und Prüfungen organisiert.
Akkreditierung Der TÜV für Studiengänge, bestätigt Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards. Das KIT akkreditiert seine Studiengänge im KIT-PLUS-Verfahren selbst (systemakkreditierte Hochschule).
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) Der AStA ist die Exekutive und der Vorsitz der Studierendenschaft des KIT.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Beschäftigte an öffentlichen Hochschulen vor Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Religion oder Behinderung. Hochschul…
Ältestenrat (ÄRa) Der Ältestenrat (ÄRa) der Studierendenschaft am KIT ist ein unabhängiges Kontroll- und Schlichtungsorgan, das meist aus ehemaligen Mitgliedern der studentischen Selbstverwaltung besteht. Zu seinen Au…
Antidiskriminierungsbeauftragte Antidiskriminierungsbeauftragte setzen sich für den Schutz vor Benachteiligung aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Religion oder Behinderung ein. Sie beraten Betroffene vertraulich, doku…
Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat des KIT ist ein zentrales Steuerungsorgan, das die strategische Entwicklung und Profilbildung der Hochschule begleitet. Er setzt sich aus internen und externen Mitgliedern zusammen, …
Auswahlkommission Einige Bachelor- und alle Masterstudiengänge des KIT sind zulassungsbeschränkt.
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